An der Gerichtstraße 37-38 liegt ein Friedhof. Er zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus: Die Stadt Berlin hat ihn 1828 als ersten städtischen Friedhof anlegen lassen. Gut achtzig Jahre später, 1909/1910, wurde auf dem Gelände das erste Krematorium Berlins errichtet. Daher gibt es hier keine Begräbnisstätten mit wuchtigen Grabsteinen und gewaltigen Wandgräbern, wie man sie von Friedhöfen für Erdbestattungen kennt.