An der Gerichtstraße 37-38 liegt ein Friedhof. Er zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus: Die Stadt Berlin hat ihn 1828 als ersten städtischen Friedhof anlegen lassen. Gut achtzig Jahre später, 1909/1910, wurde auf dem Gelände das erste Krematorium Berlins errichtet. Daher gibt es hier keine Begräbnisstätten mit wuchtigen Grabsteinen und gewaltigen Wandgräbern, wie man sie von Friedhöfen für Erdbestattungen kennt.
Auf den Friedhöfen des Berliner Doms und des Französischen Doms an der Liesenstraße 6/7 gibt es fünf Grabstätten, die zwei Erfindern und drei Fachschriftstellern der Stenografie ein ewiges Andenken sichern sollen.